Hinweisgebersystem
Das anonyme Hinweisgebersystem bietet im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Möglichkeit, vertraulich und auf Wunsch völlig anonym eine Meldung abzugeben. Diese Möglichkeit steht insbesondere Mitarbeiter:innen und Stakeholdern von eigenart zur Verfügung.
Hinweisgeber-Formular
Welche Meldungen sollen eingereicht werden/welche nicht?
Das Hinweisgebersystem soll genutzt werden, um potenzielle Verstöße gegen das Leitbild oder den Verhaltenskodex von eigenart frühzeitig und anonym zu melden. Insbesondere können folgende Verdachtsfälle gemeldet werden:
Verdachtsfälle zu Gesetzesverstößen im Arbeitsumfeld
Verdacht auf auffällige Mitbewerberkontakte oder Preisabsprachen, Manipulationen oder Ähnlichem
Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder unangemessene Nötigung
Betrug, Diebstahl oder ähnliche Vermögensdelikte
Hinweise, die darauf gerichtet sind, (künftige) Straftaten zu vermeiden
Das Hinweisgebersystem soll nicht genutzt werden, um persönliche oder arbeitsrechtliche Dinge zu melden, die mit dem Vorgesetzten zu klären sind.
Vollständige Anonymität
Dem Hinweisgeber steht es frei, eine Meldung unter seinem echten Namen oder anonym zu übermitteln.
Alle Personen, denen Hinweise mit klassifizierten Informationen zugehen, sind zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Die in besonderen Rechtsvorschriften festgelegten Standards zum Schutz klassifizierter Informationen sind einzuhalten.