Hinweisgebersystem

Das anonyme Hinweisgebersystem bietet im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Möglichkeit, vertraulich und auf Wunsch völlig anonym eine Meldung abzugeben. Diese Möglichkeit steht insbesondere Mitarbeiter:innen und Stakeholdern von eigenart zur Verfügung.

Hinweisgeber-Formular

Es können bis zu 5 Dateien mit einer maximalen Dateigröße von 5MB hochgeladen werden.




Welche Meldungen sollen eingereicht werden/welche nicht?

Das Hinweisgebersystem soll genutzt werden, um potenzielle Verstöße gegen das Leitbild oder den Verhaltenskodex von eigenart frühzeitig und anonym zu melden. Insbesondere können folgende Verdachtsfälle gemeldet werden:

  • Verdachtsfälle zu Gesetzesverstößen im Arbeitsumfeld

  • Verdacht auf auffällige Mitbewerberkontakte oder Preisabsprachen, Manipulationen oder Ähnlichem

  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder unangemessene Nötigung

  • Betrug, Diebstahl oder ähnliche Vermögensdelikte

  • Hinweise, die darauf gerichtet sind, (künftige) Straftaten zu vermeiden

Das Hinweisgebersystem soll nicht genutzt werden, um persönliche oder arbeitsrechtliche Dinge zu melden, die mit dem Vorgesetzten zu klären sind.

Vollständige Anonymität

Dem Hinweisgeber steht es frei, eine Meldung unter seinem echten Namen oder anonym zu übermitteln.

Alle Personen, denen Hinweise mit klassifizierten Informationen zugehen, sind zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Die in besonderen Rechtsvorschriften festgelegten Standards zum Schutz klassifizierter Informationen sind einzuhalten.